Warum eine Besondere Abteilung mit Vorbuch?
Fragen zum Zuchtprogramm

Was für die Tiere mit Abstammung selbstverständlich scheint, gilt jedoch ebenfalls für die Tiere, die keine Abstammung besitzen. Eine Zuchteintragung ist nicht zu verwechseln mit der Initialeintragung. Bei einer Initialeintragung erhält – wie vorher beschrieben – ein Tier ein Identifikationsdokument mit Rassebezeichnung. Bei einer Zuchteintragung in Deutschland wird  ein  Vermerk in dieses Dokument eingebracht, dass das Tier zu Zuchtzwecken eingetragen wurde.

 

 

Nach der Europäischen Gesetzgebung (Richtlinie 96/78 EG) können Tiere ohne Abstammung nicht in die Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

 

Richtlinie 96/78 Artikel 1

(1) Um in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden zu können, müssen Equiden

- von Eltern abstammen, die selbst in der Hauptabteilung eines Zuchtbuchs dieser Rasse eingetragen sind und eine nach den Regeln des Zuchtbuchs festgestellte Abstammung haben;


Dieselbe Richtlinie schreibt deshalb vor, dass für die Tiere, die keine Abstammung besitzen, eine Besondere Abteilung eingerichtet wird:

Richtlinie 96/78 Artikel 3

(1) Eine Zuchtorganisation, die ein Zuchtbuch führt, kann beschließen, dass ein Tier, das den Kriterien gemäß Artikel 1 nicht entspricht, in einer Zusätzlichen Abteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden kann.



Ausschlaggebend für die Einrichtung der Besonderen Abteilung ist, dass es Tiere ohne Abstammung gibt, die zur Zucht eingetragen werden sollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere aus den Ursprungsländern stammen oder ob das Zuchtbuch in Europa geschlossen ist.

 

Nur durch die Einrichtung der Besonderen Abteilung kann sichergestellt werden, dass die nach Deutschland importierten Initialeintragungen nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, an der Zucht teilzunehmen.

 
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