Warum gibt es Unterabteilungen für das Zuchtbuch?
Fragen zum Zuchtprogramm

Für diese Frage ist die Richtline der EU 98/78 ausschlaggebend:

Ein Zuchtbuch sollte in verschiedene Abteilungen und Klassen unterteilt werden können, damit bestimmte Tiere nicht ausgeschlossen werden“.

Diese Unterteilung geschieht anhand von Leistungs- und Abstammungskriterien.

 

Die Unterteilung im vorliegenden Zuchtprogramm berücksichtigt den Grundsatz der OMCB, dass Hengste für die Zucht nur zugelassen sind, wenn sie  mindestens einmal von einem Rassefachrichter der OMCB gekört wurden.

 

Das Ziel dieses Zuchtprogrammes ist, die Selektion zur Verbesserung der Rasse zu fördern und dabei sowohl der Europäischen Gesetzgebung wie auch den Grundsätzen des Ursprungszuchtbuches zu genügen.

 

Deshalb wurde folgende Unterteilung eingerichtet:

 

Hengste:


Hauptabteilung


Hengstbuch I
Hengste, die neben den üblichen Bedingungen die oben genannte Vorgabe der OMCB erfüllen.

Hengste, die nach entsprechenden Regeln in einem anderen Zuchtbuch gekört wurden (Europa oder Ursprungsländer) müssen sich nur bei einer Anerkennungskörung vorstellen, bei der die Anwesenheit eines Rassefachrichters nicht erforderlich ist.

Der BzRP als Rasseverband stellt den Zuchtorganisationen eine Liste zur Verfügung, auf der diese Hengste geführt sind. Züchter können sich ebenfalls beim BzRP erkundigen.

 

Hengstbuch II
Alle Hengste, die die Abstammungsbedingungen erfüllen, jedoch entweder nicht zur Körung vorgestellt wurden, oder nicht oben genannte Vorgabe des Ursprungszuchtbuches erfüllen.

 

Anhang
Alle Hengste, die die Abstammungsbedingungen erfüllen, jedoch nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen

 

Besondere Abteilung


Vorbuch I
Betrifft die nach Deutschland importierten Hengste, die in das Register für Neueintragungen (chevaux inscrits à titre initial) eines der Ursprungsländer eingetragen wurden.

Jedoch müssen auch diese Hengste die oben genannte Vorgabe des Ursprungszuchtbuches erfüllen.

 

Vorbuch II
Betrifft die nach Deutschland importierten Hengste, die in das Register für Neueintragungen (chevaux inscrits à titre initial) eines der Ursprungsländer eingetragen wurden, die nicht die oben genannte Vorgabe der OMCB erfüllen.

 

Stuten:


Hauptabteilung


Stutbuch I
Neben den üblichen Bedingungen müssen diese Stuten aus Hengsten stammen, die die oben genannte Vorgabe des Ursprungszuchtbuches erfüllen. Es müssen jedoch sowohl Eltern, wie auch Großeltern bekannt sein.

 

Stutbuch II
Neben den üblichen Bedingungen müssen diese Stuten aus Hengsten stammen, die oben genannte Vorgabe des Ursprungszuchtbuches erfüllen.

 

Stutbuch III
Stuten, die neben den üblichen Bedingungen nicht die die oben genannte Vorgabe des Ursprungszuchtbuches erfüllen.

 

Anhang
Alle Stuten, die die Abstammungsbedingungen erfüllen, jedoch nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen

 

Besondere Abteilung


Vorbuch
Betrifft die nach Deutschland importierten Stuten, die in das Register für Neueintragungen (chevaux inscrits à titre initial) eines der Ursprungsländer eingetragen wurden.

 
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