Welche Voraussetzung gibt es für den Einsatz zur Zucht?
Fragen zum Zuchtprogramm

Für Hengste gilt in den Ursprungsländern folgendes:
Wenn ein Hengst ein entsprechendes Alter erreicht hat, so muss er, um zur Zucht verwendet zu werden, von einer Körkommission selektioniert werden. Dies gilt ohne Unterschied für alle Hengste, ob sie aus dem Geburtenregister stammen oder aus dem Register der Initialeintragungen.

 

Es ist zu unterstreichen, dass die Letzteren beim Vorgang der Initialeintragung nicht implizit zur Zucht zu gelassen sind: Eine Initialeintragung entspricht - genauso wenig wie eine Eintragung in das Geburtenregister - nicht einer Zuchtzulassung.

 

Dagegen gibt es für Stuten in  den Ursprungsländern weder Selektion noch Zuchteintragung:

Alle Stuten, ob sie aus dem Geburtenregister stammen oder aus dem Register der Initialeintragungen, können - wenn Sie das Zuchtalter erreicht haben - zur Zucht eingesetzt werden.

 

In Deutschland ist die Situation folgende:

Das Zuchtbuch ist in Europa geschlossen, was bedeutet, dass keine Tiere als Initialeintragung (ohne Abstammung) in die Rasse aufgenommen werden können. In Europa gibt es für Berberpferde nur ein Geburtenregister. Jedoch ist es geläufig, dass Initialeintragungen aus den Ursprungsländern importiert werden.

 

Damit sie zur Zucht eingesetzt werden können ist für alle Hengste und alle Stuten - ob mit oder ohne Abstammung - eine Zuchteintragung notwendig.

 
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