Ist eine Besondere Abteilung nicht diskriminierend für die Zucht?
Fragen zum Zuchtprogramm

Nein, denn Diskriminierung bedeutet Benachteiligung, Herabwürdigung.

 

Tiere, die in ein Vorbuch der Besonderen Abteilung eingetragen wurden haben die gleichen Rechte, die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie die Tiere aus der Hauptabteilung.

 

 

Ob ein Pferd aus einem Fohlenregister stammt oder aus einem Register der Initialeintragungen, die Auswahlkriterien für die Zuchteintragung sind die Gleichen. Seine Nachzucht kann gleichermaßen in die Hauptabteilung eingetragen werden.

 

Hierfür hat die europäische Gesetzgebung vorgesehen, dass für die betroffenen Zuchtbücher eine Aufstiegsregelung anzuwenden ist:

Richtlinie 96/78 Artikel 3

(2) Die Zuchtorganisation legt die Vorschriften fest, denen zufolge die Nachkommen solcher Tiere in die Hauptabteilung eingetragen werden können.


Somit ist sichergestellt, dass auch die Initaleintragungen nicht von der Zucht ausgeschlossen werden. Wenn die Nachzucht selber erfolgreich ist, so kann auch ein Tier aus dem Vorbuch zum Stammtier einer Zuchtlinie werden.

 
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