Die Gesetzgebung verlangt als Pflichtangabe in den Zuchtbescheinigungen die Rasse eines Pferdes. Im Allgemeinen steht deshalb in den deutschen Zuchtbescheinigungen nur die Rassezugehörigkeit.
Auch wenn der Araber-Berber natürlich dem Zuchtbuch für Berberpferde angehört, so wurde bisher in den Zuchtbescheinigungen des Rheinischen Pferdestammbuches die Zuchtbuchzugehörigkeit nicht klargestellt.
Deshalb wird nach dem Vorbild der Ursprungsländer ab 2011 für die Rassen Berberpferd und Araber-Berber neben der Rasse jeweils die Zuchtbuchzugehörigkeit hinzugefügt: „Zuchtbuch für Berberpferde“.